Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit (EpIB)
Die EpIB Förderung wird im Auftrag der Staatskanzlei des Landes NRW von der ENGAGEMENT GLOBAL GmbH – Außenstelle NRW durchgeführt. Zuschüsse können von Eine- Welt-Initiativen beantragt werden.Mit Zuschüssen unterstützt werden z.B.:Eine Welt Wochen, Kampagnen, Ausstellungen, Diskussionsrunden, Veröffentlichungen die geeignet sind, die Öffentlichkeit über globale Zusammenhänge mit entwicklungspolitischen Bezug zu informieren. Förderhöchstsumme: 5.000,00 €/Projekt. Der zu leistende Eigenanteil beträgt 20%, wobei 10 % als Eigenleistung in Form von unentgeltlicher Arbeit erbracht werden können.
Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn gestellt werden. Mehr Informationen und die Antragsformulare finden Sie auf der Homepage von ENGAGEMENT GLOBAL.
bengo – Beratungsstelle für private Träger in der Entwicklungszusammenarbeit
bengo bietet NRO eine einführende Beratung zu den Eckpunkten der Projekt- und Trägerkriterien verschiedener Geldgeber, vor allem des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der Europäischen Union. Auf der internetseite von bengo finden Sie wichtige Hinweise für Ihre Anträge. Es wird zweimonatlich ein kostenloser Rundbrief versendet.
Aktionsgruppenprogramm (AGP)
Mit dem Aktionsgruppenprogramm (AGP) werden Aktivitäten gefördert, die geeignet sind, die deutsche Öffentlichkeit für die Probleme und Notwendiglkeiten der Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Transformationsländern zu sensibilisieren.
Schulen, Kindergärten, KITAS und entwicklungspolitische Initiativen können Zuschüsse beantragen.
Gefördert werden u.a. Projekttage, Seminare, Workshops, Broschüren, Ausstellungen. Zuschusshöhe bis 2.000,00 €. Es kann 2x im Jahr ein Antrag gestellt werden.
Schulen, KITAS und Kindergärten müssen nur einen Eigenanteil von 10% aufbringen. Für alle anderen beträgt der Eigenanteil 25%.
Der Antrag muß spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn gestellt werden.
Schulaustauschprogramme
Für den Schulaustausch stellt das ENSA-Programm einen großen Teil der benötigten Gelder zur Verfügung. ENSA begleitet das Vorhaben pädagogisch-didaktisch von der Planung über die Schulbegegnung bis hin zur Nachbereitung. Schulen mit bestehenden Partnerschaften zu einer Schule in Afrika, Asien, Lateinamerika oder Südosteuropa können sich mit einem Lernprojekt bei ENSA bewerben.
Die ENSA-Förderung kann von Nichtregierungsorganisationen, die mit Schulen zusammenarbeiten, von Eltern- und Fördervereinen und den Schulen selbst beantragt werden. Das Programm richtet sich an Schülerinnen und Schüler aller weiterführenden Schulen in Deutschland zwischen 15 und 24 Jahren.
Konkreter Friedensdienst
Aus dem Programm „Konkreter Friedensdienst“ werden Aufenthalte in Entwicklungsländern gefördert, bei denen junge Menschen laufenden Entwicklungsprojekten oder bei einzeln geplanten Arbeitseinsätzen mitarbeiten und im Umfeld dieser Maßnahme leben. Die Aufenthaltsdauer im Entwicklungsland muss mindestens 25 Tage betragen und soll in der Regel 12 Wochen nicht überschreiten. In dieser Zeit sollen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen überwiegend in ihrem konkreten Projekt mitarbeiten. Studien- und Berufspraktika können in der Regel nicht gefördert werden. Eine Ausnahme stellt die Weiterbildung „Junge/r Handwerker/in in der Entwicklungszusammenarbeit“ dar.
Brot für die Welt
Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst fördert entwicklungspolitische Aktionen und längere Kampagnen zu ausgewählten Themen.
Gefördert werden z.B.: Seminare, Projekttage, Konferenzen, Partnerschaftsreisen, Aktionen und Kampagnen, Schulprojekte, Printmedien, Bildungsarbeit im Fairen Handel.
Für Einzelprojekte (z.B. Gemeindeveranstaltung, Projekttag, Studientag) mit kurzer Laufzeit und einer Antragssumme von höchstens 500 € gibt es ein vereinfachtes Antragsverfahren. Die Anträge müssen vier Wochen vor dem geplanten Projektbeginn eingereicht werden.
Katholischer Fonds
Fördert Projekte die eindeutig der weltkirchlichen und entwicklungsbezogenen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zuzuordnen sind.
Gefördert werden: Seminare, Tagungen, Veranstaltungsreihen, Aktionen, Kampagnen, Ausstellungen, Arbeitshilfen, Medien, Bildungsmaterial, Vernetzung lokaler Aktivitäten, Partnerbegegnungen in Deutschland, Langzeitaufenthalte von Jugendlichen aus Afrika, Asien, Lateinamerika, Mittel- und Osteuropa, Ozeanien, Kulturveranstaltungen.
Anträge bis 1.500,00 € und Gesamtkosten bis zu 8.000,00 € gelten als Kleinprojekte und werden monatlich entschieden (Antrag muss bis zum 15. des Vormonats eingehen). Über höhere Anträge wird am 15. Jan., 15. April und 15. September entschieden.
Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen
Gefördert werden Projekte aus den folgenden Bereichen:
- Umweltbildung, Naturschutz, Ressourcenschonung, Klima- und Umweltschutz,
- entwicklungspolitische Bildung und Information,
- Globales Lernen,
- Fairer Handel/ Faire Beschaffung,
- interkulturelles Lernen, sofern es im Zusammenhang mit den Themen Umwelt oder Entwicklung steht.
Der Eigenanteil soll 10 bis 20% betragen. Ehrenamtliche Arbeit kann z.T. valorisiert werden